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Venture 2010 - Teilnahmebedingungen |
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Allgemeine Wettbewerbsbedingungen Venture 2010
Venture 2010 (Venture) ist eine gemeinschaftliche Initiative der ETH Zürich, McKinsey & Company, Inc. Switzerland und KTI und wird unterstützt durch ein Advisory Board, bestehend aus Vertretern der Schweizer Wirtschaft.
1. Wettbewerbsablauf
1.1 Der Wettbewerb findet in zwei Phasen statt. In der ersten Phase vom 1. Oktober 2009 bis 14. Januar 2010 werden die eingereichten Geschäftsideen bewertet und prämiert. In der anschliessenden zweiten Phase bis 20. Mai 2010 werden voll ausgestaltete Businesspläne bewertet.
1.2 Der Einstieg in den Wettbewerb ist sowohl in der ersten als auch in der zweiten Phase möglich.
2. Teilnahmeberechtigung
2.1 Teilnahmeberechtigt sind Einzelpersonen, die ihren Wohnsitz in der Schweiz oder im Fürstentum Liechtenstein haben und mindestens 18 Jahre alt sind, sowie Teams, wobei mindestens ein Teammitglied Wohnsitz in der Schweiz oder im Fürstentum Liechtenstein haben und 18 Jahre alt sein muss. Teilnahmeberechtigt sind weiter Einzelpersonen und Teams, die durch ein Swiss House (San Francisco, Boston, oder Singapur) ihre Geschäftsidee einreichen und mindestens einen Auslandschweizer im Team haben.
2.2 Nicht teilnahmeberechtigt sind Einzelpersonen oder Teams, sofern auf Grundlage der Geschäftsidee oder des Businessplans vor dem 1. Juni 2008 eine Firma im schweizerischen Handelsregister oder im Handelsregister des Fürstentums Liechtenstein eingetragen worden ist.
2.3 Nicht teilnahmeberechtigt sind Einzelpersonen oder Teams, wenn auf Grundlage der Geschäftsidee oder des Businessplans eine Firma ausserhalb der Schweiz und des Fürstentums Liechtenstein gegründet wurde oder zur Gründung vorgesehen ist.
2.4 Das Venture Office behält sich das Recht vor, die Teilnahme wem auch immer und aus welchem Grund auch immer zu verweigern, wenn das Venture Office dies für angebracht erachtet.
3. Fristen und Eingabeform
3.1 Als Voraussetzung für die Teilnahme an der ersten Phase des Wettbewerbs muss die Geschäftsidee bis 3. Dezember 2009, 23:59 eingereicht sein. Als eingereicht gilt, wenn die Geschäftsidee im PDF-Format über das Venture Online Tool (VOL) an Venture übermittelt wurde. Andere Übermittlungen werden nicht akzeptiert.
3.2 Als Voraussetzung für die Teilnahme an der zweiten Phase des Wettbewerbs muss der Businessplan bis 31. März 2010, 23:59, eingereicht sein. Als eingereicht gilt, wenn der Businessplan im PDF-Format über das Venture Online Tool (VOL) an Venture übermittelt wurde. Andere Übermittlungen werden nicht akzeptiert.
3.3 Venture kann die Eingabefristen in begründeten Ausnahmefällen verlängern.
3.4 Eingereichte Wettbewerbsunterlagen, Muster und Modelle gehen in das Eigentum von Venture über und werden nach Ablauf des Wettbewerbs mit Ausnahme eines Businessplans für Archivzwecke vernichtet. Es besteht kein Anspruch auf Herausgabe nach Abschluss des Wettbewerbs.
4. Coaching
4.1 Teilnehmer beider Wettbewerbsphasen haben die Möglichkeit, bei Venture 2010 um Unterstützung durch einen Coach anzufragen. Venture bemüht sich um Vermittlung eines Coaches, es besteht jedoch kein Anspruch der Teilnehmer darauf.
4.2 Voraussetzung für die Vermittlung eines Coaches sind die Registrierung des Teams über das Venture 2010-Online-Tool sowie die Online-Übermittlung eines "Coaching Request".
4.3 Intensität und Dauer des Coachings werden zwischen Teilnehmer und Coach vereinbart. Für die Dauer des Wettbewerbes bis 20. Mai 2010 erfolgt das Coaching unentgeltlich. Das darüber hinausgehende Coaching-Verhältnis richtet sich nach den Vereinbarungen zwischen Coach und Team.
5. Jurierung
5.1 Die Jurierung erfolgt unter Ausschluss der Öffentlichkeit.
5.2 Wettbewerbsbeiträge, die den formellen Anforderungen nicht genügen, können von der Jurierung ausgeschlossen werden.
Die formellen Anforderungen für die Teilnahme an der Jurierung in der ersten Phase sind die Anmeldung des Teams über das Venture 2010-Online-Tool sowie das Vorliegen der online ausgefüllten Kurzbeschreibung der Geschäftsidee und einer auf 2-6 A4-Seiten ausformulierten Geschäftsidee in PDF-Format.
Die formellen Anforderungen für die Teilnahme an der Jurierung der zweiten Phase sind das Vorliegen der online ausgefüllten Kurzbeschreibung sowie eines vollständigen Businessplans in zehnfacher schriftlicher Ausfertigung.
5.3 Geschäftsideen und Businesspläne, die eine Idee zum Inhalt haben, welche in gleicher oder ähnlicher Form schon verwirklicht wurde oder sich von einer bereits verwirklichten Idee nicht in einem wesentlichen, geschäftsbestimmenden Element unterscheidet, können von der Jurierung ausgeschlossen werden.
5.4 Geschäftsideen und Businesspläne, die auf Ideen beruhen, die bereits in einer früheren Austragung von Venture eingereicht worden sind, können ausgeschlossen werden.
5.5 Jeder Wettbewerbsteilnehmer erhält in beiden Wettbewerbsphasen nach der entsprechenden Preisverleihung online Zugang zu den abgegebenen Kommentaren der Juroren. Die Juroren bleiben anonym, ausser sie haben explizit der Veröffentlichung ihres Namens zugestimmt.
6. Preise
6.1 Die Gesamtpreissumme des Wettbewerbs beträgt mindestens CHF 150'000.-.
6.2 Die Ausbezahlung der Preise erfolgt anlässlich der entsprechenden Preisverleihung durch Überreichung eines Bankchecks oder via Überweisung an die durch die Jury bestimmten Gewinner.
6.3 Es besteht kein Anspruch der Wettbewerbsteilnehmer auf Ersatz von Auslagen irgendwelcher Art.
7. Datenschutz und Haftungsausschluss
7.1 Sämtliche eingereichten Geschäftsideen und Businesspläne werden durch Venture vertraulich behandelt. Mit Ausnahme der für die Veröffentlichung bestimmten Informationen (Projektname, Kurzbeschrieb, Industrien) werden keine Daten ohne Zustimmung der Wettbewerbsteilnehmer veröffentlicht oder weitergegeben.
7.2 Sämtliche teilnehmenden Coaches und Juroren sowie weitere Hilfspersonen, die Einsicht in Wettbewerbsunterlagen erhalten, verpflichten sich durch eine Vertraulichkeitserklärung zur Geheimhaltung.
7.3 Venture, Trägerschaft und Advisory-Board-Mitglieder schliessen sämtliche Haftung für Schäden irgendwelcher Art, welche insbesondere durch Mitarbeiter oder Hilfspersonen verursacht wurden, im Rahmen der Artikel 100 und 101 OR aus.
8. Rechtsweg
8.1 Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
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